Wenn Sie aktuell darüber nachdenken, ob Sie eine Psychotherapie beginnen sollten, könnten die folgenden Fragenbeispiele für Sie hilfreich sein:
Fühlen Sie sich ausgelaugt und erschöpft?
Leiden Sie unter Schlafproblemen, können nur schwer einschlafen, werden während der Nacht wach oder Ihre Nacht ist bereits in den frühen Morgenstunden zu Ende?
Ist Ihre Stimmung häufig niedergeschlagen, reizbar oder schwankend?
Machen Sie sich viele Gedanken, grübeln über vergangene Situationen, Entscheidungen oder Konflikte nach? Kommen nicht aus diesen Gedankenketten heraus?
Können Sie sich nicht mehr „aufraffen“, Verpflichtungen nachgehen und auch positive Aktivitäten machen Ihnen zunehmend weniger Freude?
Vermeiden Sie Kontakt zu Freunden oder Familie und ziehen sich immer mehr zurück?
Erleben Sie sich zunehmend ängstlicher und nehmen körperliche Symptome wie Schwitzen und Herzrasen in bestimmten Situationen wahr?
Gerne helfe ich Ihnen dabei, diese oder andere Symptome und Probleme einzuordnen und berate Sie, ob und welche Behandlung für Sie geeignet bzw. notwendig ist.
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt einen Termin für eine sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren- dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte. Diese Sprechstunde muss erfolgen, bevor die Behandlung beginnen kann (Eine Ausnahme hiervon sind Patient:innen, die in den letzten zwölf Monaten wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt worden sind).
In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich überprüften Behandlungsverfahren behandelt, die vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ als wirksam anerkannt sind (unter anderem die Verhaltenstherapie).
Vor Beginn der Behandlung sind mindestens zwei und höchstens vier Probatorische Sitzungen à 50 Minuten durchzuführen (Probesitzungen). Dabei handelt es sich um Gespräche, in denen insbesondere geklärt wird, ob Patient:in und Psychotherapeut:in zueinander passen und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufbauen können. Gemeinsam nutzen wir die probatorischen Sitzungen, um einen Behandlungsplan zu entwickeln.
Gerne erläutere ich Ihnen, welches psychotherapeutische Verfahren ich für Sie geeignet halten könnte, welche Behandlungsalternativen bestehen und was genau in der geplanten Therapie erfolgen soll. Die Behandlung erfolgt dann als Kurz- oder Langzeittherapie und muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG UND BEIHILFE
Eine Psychotherapeutische Einzelsitzung dauert 50 Minuten.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Sie müssen vor Beginn der Psychotherapie prüfen, was in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. in Ihrer Beihilfeordnung steht.
Für die Berechnung der aufgrund dieser Vereinbarung gewährten Leistungen ist grundsätzlich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Die Kosten werden vor Beginn der Behandlung schriftlich und individuell vereinbart. Für Beamt:innen übernimmt die jeweilige Beihilfestelle einen Teil der Kosten für die ambulante Behandlung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattung der Vergütung durch die individuelle Erstattungsstelle möglicherweise nicht oder nicht im vollen Umfang gewährleistet wird.
Bundespolizist:innen und Soldat:innen
Bundespolizist:innen und Soldat:innen können sich grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen.
Selbstzahler:innen
Die Kosten der Behandlung richten sich daher ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.
Ausfallhonorar
Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% erhoben.